Bildrechte

Aus GIMPForum

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Oft hört oder liest man von "Urheberrecht" "Copyright" "Lizenz" usw. Was hat es damit auf sich und warum sollte ich darauf achten?

Bild:Icon4.gif Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung!


Jeder der ein Foto macht, Musik aufnimmt oder ein Bild malt ist der sogenannte Urheber und Rechteinhaber. Lizenzen regeln die Verwendung seiner Werke. Gerade für unsere Arbeit mit GIMP und anderen Grafikprogrammen ist es wichtig darauf zu achten! Häufig werden Bilder über Google heruntergeladen und mit der eigenen Bearbeitung als "sein" Werk präsentiert. Das ist genau der falsche Weg und kann unter Umständen sowohl für den User als auch dem Seitenbetreiber (hier: GIMP-Forum) zu einer teuren Angelegenheit werden. In unserer Linkliste[1] haben wir einige Seiten aufgeführt, die größtenteils freies Material anbieten.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht, das die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt. Dieser ist auch noch Eigentümer wenn das Werk im Internet verfügbar gemacht wird und zur Bearbeitung freigegeben ist.

In allen Rechtsstaaten – insbesondere in der sogenannten Westlichen Welt – ist für alle schöpferischen Werke das jeweilige Urheberrecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten und seit einiger Zeit auch Software. Entsprechende Rechtsvorschriften nennen eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz (Schutzdauer).

Lizenzen

Bild:Copyright.png‎

Copyright Im Copyright (All rights reserved) des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.

Die Deutsche Form "Alle Rechte vorbehalten" ist ein aus dem Copyright stammender Satz, der copyright-mäßig geschützten Werken beigefügt wird. Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Ländern keine solche Anmerkung mehr, dennoch wird der Satz weiter verwendet.

Bild:120px-CC-logo.png

Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw., der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Gemeinde bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, deren Schutz sich aus dem Urheberrecht ableiten lässt.

Bild:Gemeinfrei.png‎

Gemeinfrei Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Gemeinfreiheit bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung, und zwar sowohl der des Urhebers als auch der des Nutzers. So sind etwa Fotos von US-Regierungsbehörden, die in den USA keinem Copyright unterliegen, in Deutschland sehr wohl urheberrechtlich geschützt. Praktisch ist die Verwendung jedoch in den meisten Fällen erlaubt.

Bild:Pd.png

Public Domain Neben der Bedeutung von Public Domain als Gemeinfreiheit wird dieser Begriff gelegentlich verwendet, um Werke zu bezeichnen, deren Urheber mindestens einer nichtkommerziellen Verbreitung zugestimmt hat. In den USA ist Public Domain ein rechtlicher Begriff und bedeutet nicht urheberrechtlich geschützt und/oder den vollständigen Rechtsverzicht des Rechteinhabers.

Bild:120px-Copyleft.png

Copyleft ist ein im Bereich des Urheberrechts verwendeter Begriff und ein Wortspiel mit dem englischen Begriff Copyright. Das Copyleft erzwingt die Freiheit von Weiterbearbeitungen und Fortentwicklungen eines freien Ur-Werkes, um dadurch dessen unfreie Vereinnahmung zu verhindern.

Es kommt zur Anwendung in bestimmten Lizenzen, meistens solchen für freie Software und freie Inhalte, welche Weiterverbreitung und Modifikationen erlauben. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL).

Bild:Gnu.png

Die GNU General Public License (oft abgekürzt GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz mit Copyleft für die Lizenzierung freier Software. Sie wird zurzeit hauptsächlich in ihrer zweiten Version und seit dem 29. Juni 2007 auch in ihrer dritten Version verwendet. Die meisten Lizenzen für Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern.

Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Andere Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Folgen: Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadenersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht.

Links

Deutsches Urheberrecht [2]

Law-Blog [3]

Creative Commons [4]

Gemeinfreiheit / Public Domain [5]

Wikipedia: Abmahnung [6]

Abmahnwelle.de [7]

Hinweis: Einige Textpassagen und Bilder in diesem Artikel sind der Wikipedia[8] im Rahmen der Creative_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported Lizenz [9] entnommen.

Persönliche Werkzeuge